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Die Umweltzone Bottrop ist am 1.10.2008 in Kraft getreten und verbietet die Einfuhr für Fahrzeuge der Schadstoffklasse eins (keine Umweltplakette). Ohne Umweltplakette wird es somit teuer. Strafen von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg muss der Bürger zahlen wenn er ohne Umweltplakette erwischt wird.
Erweiterungen der Umweltzone Bottrop:
Nach weiteren Untersuchungen bezüglich der Wirksamkeit der Umweltzone im Jahr 2010 wird entschieden, ob die Umwletzone die Feinstaubbelastung nachweislich gesenkt oder sogar erhöht hat. Es wird sogar von einer möglichen Abschaffung der Umweltzone bei verbesserter Feinstaubentlastung gesprochen.
Ausgenommen von der Umweltplakettenpflicht
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Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen
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Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
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Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
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Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
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Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) besitzen
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Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO: Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst, Rettungsdienst, Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind
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Fahrzeuge von Personen mit besonderer Schwerbehinderung, Schaustellerfahrzeuge, Fahrzeuge mit bestimmten Sonderkennzeichen,
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Militärische Fahrzeuge, und Zivilfahrzeuge, die im Auftrag des Militärs genutzt werden
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Oldtimer mit H-Kennzeichen oder "07-Kennzeichen" und ausländische Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind.
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Sonderfahrzeuge können für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Umweltzone von Verkehrsverboten ausgenommen werden.
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Übergangsregelungen
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Übergangsregelungen wird es für Anwohner und ansässiges Gewerbe bis zum 30. September 2009
(1 Jahr nach Inkrafttreten der Umweltzone) geben. Zusätzlich wird es Ausnahmen für Kraftfahrzeuge geben,
die über einen Handwerkerparkausweis verfügen sowie für Busse, deren Fahrten im öffentlichen
Interesse liegen. Über die Fortdauer der Ausnahmeregelungen wird im Rahmen der Evaluation
entschieden.
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